Cookies – Fluch & Segen für die Vermarktung

Cookies – Fluch & Segen für die Vermarktung

Cookies – Fluch & Segen für die Vermarktung

Sicherlich kennen Sie das: Sie sind auf einer Shopping-Tour durch die Weiten des Internets: Amazon, Zalando, ebay, Media Markt. Kurze Zeit später sehen Sie dann auf einer anderen Webseite die Schuhe, die Sie sich eben noch bei Zalando angesehen hatten. Manche Konsumenten finden das unheimlich, viele werden jedoch durch diese erneute Konfrontation mit dem Produkt doch noch zu einer positiven Kaufentscheidung gebracht.

Aber wie funktioniert das?

Nahezu jede Seite, die ein Konsument im Internet besucht, verwendet sogenannte Cookies (aus dem Englischen: „Kekse“). Ein Cookie ist eine Datei, die auf dem Rechner gespeichert wird, wenn eine Webseite besucht wird. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:

Session-Cookies

Diese werden gesetzt, wenn sich der Besucher auf einer Webseite einloggt und verlieren in der Regel nach einem bestimmten Zeitraum oder nach dem Ausloggen ihre Gültigkeit.

Tracking-Cookies

Diese beobachten den Besucher auf seinem Weg durch die Webseite, aber teilweise auch auf dem Weg durch das Internet.

Targeting-Cookies

Diese werden gesetzt, um den Besucher auf anderen Webseiten wiederzuerkennen. Mithilfe eines Drittdienstleisters können somit Informationen von vorangegangenen Webseitenbesuchen an die neu besuchte Webseite weitergegeben werden. Hier werden Ihnen dann wieder die Zalando-Schuhe angezeigt.

Aus Vermarktungssicht sind insbesondere die beiden letzten Kategorien ein Segen. Durch sie wird der Besucher später wiedererkannt und kann individuell angesprochen werden, obwohl er die eigene Webseite bereits verlassen hat.

Ein paar kleinere Haken gibt es dennoch: Der Konsument kann die Cookies jederzeit löschen, womit die gesammelten Informationen verloren gehen. (Es gibt jedoch Ansätze, dass die Cookies trotz Löschvorgang noch aktiv bleiben.) Außerdem können die Informationen nicht über mehrere Geräte übertragen werden. Wechselt der Konsument zum Smartphone, werden die neuen Informationen nicht mit den alten verknüpft.

Die Sache mit dem Datenschutz

Insbesondere die Tracking- und Targeting-Cookies stehen in der Kritik, die Privatsphäre der Konsumenten einzuschränken. Wenn eine Webseite nach einem ausgiebigen „Schaufensterbummel“ über 600 Cookies auf dem Rechner speichert, ist dieser Vorwurf nicht weiter verwunderlich.

Die Unternehmen werden deshalb verpflichtet, einen Hinweis auf ihrer Webseite zu platzieren. Dieser kann wie folgt aussehen: „Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.“

Die rechtliche Grundlage in Deutschland entspricht allerdings noch nicht in Gänze dem geltenden EU-Recht, deshalb findet sich dieser Hinweis noch nicht auf allen Webseiten.

Die Kunst der Webseiteninhaber ist es, hier einen Mittelweg zu finden. Einerseits muss die Privatsphäre der Besucher geschützt werden. Andererseits sollen Cookies so verwendet werden, dass es dem Unternehmenszweck dienlich ist und ein tolles Nutzererlebnis schafft.